Unser Steuertipp fährt elektrisch. JETZT FÜR VIELE ELEKTRIFIZIERTE BMW.

Die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung1  macht Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge zu einer unschlagbaren Wahl – für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen. Mit einem stark reduzierten geldwerten Vorteil von nur 0,25 % für vollelektrische Fahrzeuge und 0,5 % für ausgewählte Plug-in-Hybride sparen Sie erheblich bei den Steuern. Diese Regelung bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern fördert auch den Einstieg in eine nachhaltigere Zukunft.

Blauer BMW wird in einem gläsernen Showroom, moderne Architektur – MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und Oberhaching

BMW iX3: Energieverbrauch kombiniert: 18,0 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A

IHRE STEUERlichen VORTEILE.

Für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis (BLP) bis 60.000 EUR wird der geldwerte Vorteil auf nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage reduziert. Bei Fahrzeugen über 60.000 EUR wird dieser auf die Hälfte gesenkt. Plug-in-Hybride profitieren ebenfalls von einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage auf die Hälfte – unabhängig vom BLP.

Diese Vergünstigungen gelten für Privatnutzung, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienfahrten, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird und die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt.

Wichtig: Alle BMW i Modelle und die neuesten BMW Plug-in-Hybride erfüllen diese Vorgaben und bieten Ihnen maximale steuerliche Vorteile.

BMW i4 M50 xDrive: Verbrauch elektrisch, kombiniert WLTP in kWh/100 km: 17,6 - 21,9; Elektrische Reichweite, WLTP in km: 416–515; CO2-Emissionen, kombiniert WLTP in g/km: 0

Mann betrachtet ein geparktes BMW-Elektrofahrzeug in einer sonnigen Landschaft – MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und Oberhaching

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

Weißes Kalendersymbol mit der Zahl 31 – MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und OberhachingWeißes Symbol eines BMW mit Frontansicht – MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und OberhachingWeißes Symbol einer Landkarte mit Standortmarkierung – MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und OberhachingWeißes SOS-Symbol mit Telefonhörer – MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und Oberhaching